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Struktur:
Gesellschaftsrecht
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GmbH
Gründung einer GmbH
Kapitalerhöhung
Kapitalherabsetzung
Statutenänderung
Übertragung Stammanteil
Auflösung
Musterstatuten
Fusionsgesetz

Begriffe im Glossar:
- Firma
- Gesellschaft
- Juristische Person
- Stammeinlage

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GmbH

Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Firma (Name), deren Stammkapital in Teilsummen (Stammeinlagen) aufgeteilt ist. Das Stammkapital darf nicht weniger als Fr. 20'000.— betragen. Eine Höchstgrenze gibt es nicht. Der Mindestnennwert einer Stammeinlage beträgt Fr. 100.—. Ein Gesellschafter kann mehrere Stammanteile auf sich vereinigen. Das Stammkapital muss zu 100 % liberiert sein. Die GmbH verfolgt in der Regel wirtschaftliche Zwecke und betreibt meistens ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe. Für die Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen (Art. 772 ff. OR). In den Statuten können die Gesellschafter zu Nachschüssen verpflichtet werden. Diese dürfen nur zur Deckung von Bilanzverlusten, zur Ermöglichung der ordnungsgemässen Weiterführung der Geschäfte oder in den statutarisch umschriebenen Fällen verwendet werden (Art. 795a OR).

Für die Gründung einer GmbH braucht es einen oder mehrere Gründer (natürliche oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften, Art. 775 OR).

Die Organe einer GmbH sind:

Welche Geschäfte der GmbH müssen öffentlich beurkundet werden?

Gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes müssen folgende Geschäfte von einem Notar öffentlich beurkundet werden:

  1. Gründung
  2. Kapitalerhöhung
  3. Kapitalherabsetzung
  4. Statutenänderung (z.B. Firma, Sitz, Zweck, generell)
  5. Transaktion gemäss Fusionsgesetz
  6. Auflösung

Die Übertragung von Stammanteilen bedarf seit der Inkraftsetzung des neuen GmbH-Rechts (1. Januar 2008) keiner öffentlichen Beurkundung mehr. Es genügt die schriftliche Form (Art. 785 ff. OR).

Klicken Sie das entsprechende Geschäft an und Sie erhalten nähere Informationen darüber. Für weitere Auskünfte und die Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns an oder nehmen per Fax oder E-Mail Kontakt mit uns auf.

 

 
© 2012 Notariatsinspektorat des Kantons Zürich (Rechtliche Hinweise) Realized by Mirabit GmbH Stand: 23.01.2008, 16:54 Uhr Top