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Welche Dienstleistungen erhalte ich vom Notariat?
Die Notariate im Kanton Zürich beurkunden
die gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) und Fusionsgesetz (FusG) beurkundungsbedürftigen
Geschäfte im Zusammenhang mit
- Aktiengesellschaften (AG),
- Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (GmbH) und
- Transaktionen gemäss Fusionsgesetz.
Die Geschäfte (z.B. Gründung, Statutenänderung,
Ein- und Austritt von Personen etc.) der Kollektivgesellschaft
(OR
Art. 552 ff), Kommanditgesellschaft
(OR
Art. 594 ff.), und der Genossenschaft
(OR
Art. 828 ff.) sind nicht beurkundungsbedürftig.
Für deren Gültigkeit sind die Bestimmungen des Obligationenrechtes,
des Gesellschaftsvertrages und der Statuten zu beachten. Je nach
Geschäft ist eine Eintragung ins Handelsregister (www.hrazh.ch)
nötig.
Gerne erstellen wir Ihnen die im Zusammenhang mit den Geschäften
Ihrer Gesellschaft nötigen Beglaubigungen
von Unterschriften, Kopien, Auszügen etc.
Für allfällige Fragen oder die Vereinbarung eines Termins
für Angelegenheiten betreffend eine AG oder GmbH rufen Sie
uns an oder nehmen Sie mit uns per Fax oder E-Mail Kontakt
auf.
Im Downloadbereich
finden Sie Textvorlagen für diverse gesellschaftsrechtliche Beurkundungen.
Texthandbuch Gesellschaftsrecht >
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