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Kapitalerhöhung

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Wie wird das Kapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhöht?

Die Stammkapitalerhöhung ist von der Gesellschafterversammlung zu beschliessen (Art. 781 OR). Der Beschluss muss von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen sowie von der absoluten Mehrheit des gesamten Stammkapitals gefasst werden (Art. 808b Abs. 1 OR). Über diesen Beschluss ist eine öffentliche Urkunde zu erstellen. Die Stammkapitalserhöhung wird oft im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Gesellschafter beschlossen. Werden keine neuen Gesellschafter aufgenommen, können die Stammeinlagen der bisherigen Gesellschafter erhöht werden, oder den Gesellschaftern weitere Stammanteile zugewiesen werden.

Welche Angaben und Unterlagen habe ich zu beschaffen?

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die Sie downloaden und uns für die Vorbereitung der Kapitalerhöhung einreichen können.

Für allfällige Fragen und die Vereinbarung eines Termins für die Kapitalerhöhung rufen Sie uns an oder nehmen Sie mit uns per Fax oder E-Mail Kontakt auf.

Was muss ich nach der öffentlichen Beurkundung der Kapitalerhöhung unternehmen?

Nach der durchgeführten Kapitalerhöhung reichen Sie ein Urkundenexemplar dem Handelsregisteramt (www.hra.zh.ch) ein. Die Behörde prüft die Unterlagen und stellt Ihnen danach die Anmeldung, die Lex-Friedrich-Erklärung zur Unterzeichnung zu. Diese drei Dokumente können jedoch auch ohne Mitwirkung des Handelsregisteramtes erstellt und bereits zusammen mit dem Urkundenexemplar unterzeichnet und eingereicht werden. Formulare für die Lex-Friedrich-Erklärung können Sie von der Homepage des Handelsregisteramtes des Kantons Zürich (Merkblätter und Formular) downloaden oder anlässlich des Gründungsaktes beim Notariat beziehen.

Sobald Sie sämtliche Dokumente dem Handelsregisteramt zugestellt haben, erfolgt die Eintragung und Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Das einbezahlte Erhöhungskapital oder die eingebrachten Sacheinlagen stehen danach den Organen der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Begriffe im Glossar:

Öffentliche Beurkundung

Lehre bei den Notariaten Zürich

Ausbildungsbetrieb Die Notariate des Kantons Zürich bilden derzeit 95 Lernende aus. Interessieren Sie sich für die 3-jährige kaufmännische Grundausbildung?
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Stand: 18.08.2022, 11:49 Uhr