Show-Hide Background
Logo
Notariate,
Grundbuch-
und Konkursämter
  • Offene Lehrstellen
  • Download
  • Gesetzestexte
  • Links
  • Sitemap / Gesamtverzeichnis
  • Kontakt
Suche
Vergrösserung anzeigen
Alle Ergebnise anzeigen
Suche
Inhaltsseiten
Glossar
Alle Ergebnise anzeigen
  • Notariatssuche
  • Glossar durchsuchen
  • Seite durchsuchen
  • Home
    • Offene Lehrstellen
    • Download
    • Gesetzetexte
    • Links
    • Sitemap/ Gesamtverzeichnis
    • Kontakt
  •  
  • Allgemeines
    • Inhaltsübersicht
    • Geschichtliches
      • Landschreiber
      • Grundprotokolle als Vorgänger
    • Informationsbestände
    • Leitbild
      • Leitbild: Gestern und Heute
      • Leitbild: Morgen
      • Unser Auftrag
      • Unsere Leistung
      • Unser Kundenverständnis
      • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Feedbackformular zum Leitbild
    • Notariatslehre
      • Ausbildung
        • Anforderungen
        • Lehrverhältnis
        • Lehrziele
        • Kaufmännische Berufsschule
        • Überbetriebliche Kurse
        • Nach der Lehre
        • Wohin wende ich mich?
      • Weiterbildungs­möglichkeiten
    • Organisation
      • Leitung der Notariate
      • Aufsicht über die Notariate
      • Beschwerdeinstanzen
      • Notariatsinspektorat
      • Funktionsbezeichnungen in den Notariaten
      • Bedeutung der Amtskreise
      • Notariate in der Schweiz
    • Tätigkeitsbereiche
      • Liste der Dienstleistungen
      • Grenzen der Zuständigkeit
      • Statistik des gesamten Notariatswesens
  • Notariat
    • Inhaltsübersicht
    • Beglaubigungen
      • Apostille / Überbeglaubigung
      • Gebühren
    • Bürgschaften
      • Gebühren
    • Ehegüterrecht
      • Errungenschafts­beteiligung
        • Gesetzliche Regelung
        • Vertragliche Änderungen
      • Gütergemeinschaft
        • Gesetzliche Regelung
        • Vertragliche Änderungen
      • Gütertrennung
      • Inventar
      • Gebühren
    • Eidesstattl. Erklärungen
      • Gebühren
    • Erbrecht
      • Was ist zu tun im Todesfall?
      • Kann ich die Erbschaft annehmen?
        • Ausschlagung der Erbschaft
        • Öffentliches Inventar
        • Amtliche Liquidation
      • Wer erbt?
      • Begünstigung aus Versicherungen
      • Testament
        • Formvorschriften
        • Errichtung, Aufhebung und Abänderung
        • Verfügungen im Testament
        • Mustertestament
      • Erbvertrag
      • Ausgleichung und Herabsetzung
      • Testamentseröffnung- ­/deposition
      • Erbengemeinschaft
      • Gebühren
    • Gesellschaftsrecht
      • AG
        • Gründung einer AG
        • Kapitalerhöhung
        • Kapitalherabsetzung
        • Statutenänderung
        • Auflösung
        • Musterstatuten
      • GmbH
        • Gründung einer GmbH
        • Kapitalerhöhung
        • Kapitalherabsetzung
        • Statutenänderung
        • Übertragung Stammanteil
        • Auflösung
        • Musterstatuten
      • Fusionsgesetz
        • Fusion
        • Spaltung
        • Umwandlung
        • Vermögensübertragung
    • Gleichgeschlechtliche Paare
    • Grundstückgeschäfte
    • Stiftungen
      • Aufsichtsbehörde
      • Gebühren
    • Verlosungen
      • Gebühren
    • Vorsorgeauftrag
      • Gebühren
  • Grundbuch
    • Inhaltsübersicht
    • Allgemein
      • Grundbuchführung
        • Grundbuchblatt, S. 1-4
      • Einführung des Grundbuches
        • Stand der Grundbucheinführung
      • Einsicht ins Grundbuch
      • Grundeigentum
      • Miteigentum
      • Stockwerkeigentum
        • Merkmale des Stockwerkeigentums
        • Stockwerkeigentums­begründung
        • Sonderrecht
        • Aufteilungsplan-Beispiel
        • Grundstückbeschrieb Stockwerkeinheit
        • Eigentümerspalte gemeinschaftliches Grundstück
        • Stockwerkeigentümer­gemeinschaft
        • Stockwerkeigentümer­versammlung
      • Gesamteigentum
      • Schiffsregister/ Korporations-Teilrechte
    • Anmerkungen
      • Wirkungen
      • Öff.-rechtl. Eigentumsbeschr.
      • Pensionskassen-Vorbezug
      • Grundbuchsperre (Kanzleisperre)
    • Auszugsbestellung
    • Dienstbarkeiten etc.
      • Dienstbarkeiten
        • Fuss- und Fahrwegrechte
        • Nutzniessung
        • Wohnrecht
        • Baurecht
      • Grundlasten
      • Nachbarrecht / Grundstücksgrenzen
    • Grundpfandrechte
      • Pfandobjekt
        • Umfang des Pfandobjektes
        • Pfandänderungen
        • Rang
        • Pfandstelle
      • Schuldbrief
        • Schuldbriefserrichtung/ Erhöhung
        • Pfandvertrag
        • Grundpfandgesicherte Forderung
        • Abbez. Schuldbriefe / Eigentümersch.
        • Sicherungsübereignung
        • Direktes Grundpfandrecht
        • Faustpfandrecht am Schuldbrief
        • Löschungen/ Reduktionen
        • Gläubigerwechsel
        • Schuldnerwechsel
        • Umwandlung
        • Schuldbriefformular 1-3
      • Grundpfand­verschreibung
        • Errichtung/ Erhöhung
        • Pfandvertrag
        • Grundpfandgesicherte Forderung
        • Löschungen/ Reduktionen
        • Gläubigerwechsel
        • Schuldnerwechsel
      • Gesetzliche Pfandrechte
        • Unmittelbare gesetzliche Pfandrechte
        • Mittelbare gesetzliche Pfandrechte
        • Bauhandwerker­pfandrecht
          • Voraussetzungen
          • Eintrag im Grundbuch
          • Wirkung/ Löschung
          • Gebühren
      • Gebühren
    • Kaufvertrag etc.
      • Reservationsvereinbarung
      • Einzelne Vertragsbestimmungen
        • Parteien (Verkäufer/Käufer)
        • Grundstückbeschrieb
        • Kaufpreis, Kaufpreistilgung
        • Eigentumsübertragung / Besitzesantritt
        • Gewährleistung
        • Grundsteuer (Grundstück­gewinnsteuer) und Mietverträge/ Versicherungen
        • Mietverträge/ Versicherungen
      • Finanzierung des Grundstückkaufs
      • Stockwerkeigentums- Vertragsbestimmungen
        • Stockwerkeigentums-Aufteilungspläne
        • Reglement
        • Erneuerungsfonds / StWE-Pfandrecht
      • Gemeinschaftliches Eigentum
      • Bewilligungsgesetz
      • Kaufsangaben-Formular
      • Vorkaufsrecht
      • Kaufsrecht / Rückkaufsrecht
      • Gebühren
      • Vorgehen bei Gesamtüberbauungen
    • Vormerkungen
      • Vormerkbare persönliche Rechte
      • Verfügungs­beschränkungen
      • Vormerkung Mietvertrag
      • Vorläufige Eintragungen
    • Weitere Eigentums­änderungen
      • Schenkung/Erbvorbezug
      • Erbfolge/Erbteilung
      • Tausch
      • Grenzänderung
      • Änderung Stockwerkeigentum
      • Gesellschaftsrechtliche Eigentumsänderungen
  • Konkurs
    • Inhaltsübersicht
    • Ablauf des Konkurses
    • Eingabeformular
    • Gläubigerengagement
      • Kostenvorschuss
      • Kaufsofferten
      • Klagen / Beschwerden
      • Zirkularbeschlüsse
      • Gläubigerversammlung
      • Strafanzeige oder Zivilklagen
      • Verjährungsunterbrechung
    • Gläubigerfragen / Lohn
      • Betreibungsarten
      • Forderungseingabe
        • Textblatt zu Forderungseingabe
        • Grafik ALK-Leistungen
        • Berechnung Retentionsrecht
        • Formular f. Forderungseingabe
      • Lohngläubiger
    • Konkursverzeichnis
    • Schuldnerfragen
      • Alternativen zum Konkurs
        • Nachlass / private Sanierung
        • Sozialamt
      • Der Weg in den Konkurs
        • Insolvenzerklärung
        • Bilanzdeponierung
      • Abwehr des Konkurses
      • Auswirkungen des Konkurses
        • Verwertung der Aktiven
        • Präsenz- und Auskunftspflicht
          • Einvernahme
        • Fälligkeit aller Forderungen
        • Betreibungshandlungen enden
        • Straftatbestände
        • Auswirkungen auf den Schuldner
        • Betriebsfortführung
        • Die Zeit nach dem Konkurs
    • Verfahrensarten
      • Konkursarten
        • Ordentliches Verfahren
        • Summarisches Verfahren
        • Einstellung mangels Aktiven
        • SchKG Art. 230a
      • Formulare
    • Verwertungen

Erbfolge/Erbteilung

Sie sind hier:   Home > Grundbuch > Weitere Eigentums­änderungen > Erbfolge/Erbteilung

Erbfolge

Wie wird die Erbfolge im Grundbuch behandelt?

Die Erben werden unmittelbar mit dem Tod des Erblassers Eigentümer sämtlicher seiner Grundstücke (Art. 560 Abs. 1 ZGB). Sie können aber beim Grundbuchamt erst über diese Grundstücke verfügen, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind (Art. 656 Abs 2 ZGB). Dafür ist dem Grundbuchverwalter eine Erbbescheinigung im Original einzureichen (Art. 65 Abs. 1 lit a. GBV). Im Kanton Zürich ist für die Ausstellung dieser Bescheinigung der Einzelrichter des Bezirksgerichts am letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig (§ 137 lit. d. Gerichtsorganisationsgesetz).

Gleichzeitig ist dem Grundbuchamt mitzuteilen, wer Gläubiger der im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte ist, denn der Grundbuchverwalter hat dem Gläubiger den Eigentumsübergang der Grundstücke auf die Erben anzuzeigen (Art. 969 ZGB).

Für die Eintragung der Erbfolge im Grundbuch beträgt die Gebühr Fr. 50.00 pro Grundstück, im Rahmen von Fr. 100.00 bis Fr. 300.00 (§ 1 Ziff. 2.2.5 der Notariatsgebührenverordnung).

Erbteilung

Wie funktioniert die Teilung der Erbschaft?

Es gibt drei Arten von Erbteilungsverträgen:

  • Auflösung der Erbengemeinschaft:
    Im Rahmen einer vollständigen Erbteilung wird der ganze Nachlass aufgeteilt.

  • Subjektiv-partielle Erbteilung:
    Ein Erbe oder mehrere Erben werden abgefunden und scheiden aus der Erbengemeinschaft aus. Die verbleibenden Erben bilden weiterhin eine Erbengemeinschaft.

  • Objektiv-partiellen Erbteilung:
    Sämtliche Erben verbleiben in der Erbengemeinschaft, sie teilen aber bereits einen Teil des Nachlasses unter sich auf.

In allen drei Fällen sind dem Grundbuchamt ein schriftlicher Erbteilungsvertrag mit Angabe des Wertes der zugeteilten Objekte und eine Grundbuchanmeldung einzureichen. Bei der Abfassung ist Ihnen das zuständige Notariat gerne behilflich. Erbteilungsverträge müssen nicht öffentlich beurkundet werden, selbst wenn darin Rechte begründet werden, für die die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben ist (Wohnrecht, Nutzniessung, Pfandrecht, Stockwerkeigentum). Aus Beweisgründen benötigt das Grundbuchamt jedoch grundsätzlich beglaubigte Unterschriften.

Begriffe im Glossar:

Erbteilung
Nachlass
Gebühren
Grundpfandrecht
Grundstück
Beglaubigung
Gläubiger
Grundbuchamt
Notariat
Beurkundung öffentliche

Lehre bei den Notariaten Zürich

Ausbildungsbetrieb Die Notariate des Kantons Zürich bilden derzeit 95 Lernende aus. Interessieren Sie sich für die 3-jährige kaufmännische Grundausbildung?
Wir freuen uns auf Sie.

Film Einblicke in die KV-Lehre

Lehrstelle 2017 im Kanton Zürich

Notariatssuche

Notariatssuche

Weitere Links

  • Geben Sie uns ein Feedback
  • Offene Stellen

 

© 2021 Notariatsinspektorat des Kantons Zürich (Impressum | Datenschutzerklärung)
Stand: 19.01.2021, 19:30 Uhr