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Welches sind die wesentlichen Unterschiede zwischen
einem Erbvertrag und einem Testament?
Im Gegensatz zum einseitigen Testament
ist der Erbvertrag eine Vereinbarung
zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragsparteien
unter Mitwirkung von zwei unabhängigen Zeugen. Die Vertragsschliessenden
haben die öffentliche Urkunde vor dem Notar und in Gegenwart
der Zeugen zu unterzeichnen (Art.
512 ff. ZGB). Der Erbvertrag gibt die Möglichkeit, den
Nachlass unter Mitwirkung aller Betroffenen, nach den individuellen
Bedürfnissen der Vertragsparteien, dass heisst unabhängig
von den gesetzlichen Pflichtteilsansprüchen zu regeln.
Wann soll ich einen Erbvertrag abschliessen?
Folgende Vereinbarungen können bzw. müssen in einem
Erbvertrag geregelt werden:
- Die Eltern wollen sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Die Nachkommen verzichten im Erbvertrag auf ihre Pflichtteilsansprüche.
- Im Erbvertrag wird der Wert eines Grundstückes, das
von einem Elternteil an einen Nachkommen als Erbvorbezug abgetreten
wurde, für die künftige Erbteilung festgesetzt.
- Die Nachkommen aus einer früheren Ehe stimmen der gänzlichen
oder teilweisen Begünstigung des Ehepartners zu, sei dies,
indem die Nachkommen z.B. vollumfänglich auf ihre Pflichtteilsansprüche
gegenüber ihrem leiblichen Elternteil verzichten und vom
Stiefelternteil dafür als Erben des bei seinem Ableben
vorhandenen Nachlasses eingesetzt werden, oder dass die Nachkommen
aus einer früheren Ehe zustimmen, dass ein Teil des ihnen
zufallenden Nachlasses dem überlebenden Stiefelternteil
lebenslänglich oder auf eine begrenzte Zeit zur Nutzniessung
überlassen wird.
- Die Pflichtteilserben stimmen einer Vor- und Nacherbeneinsetzung
zu.
- Die Kinder werden “ausgekauft”, z.B. wird mit
den Kindern aus einer früheren Ehe ein Erbverzicht gegen
Entgelt vereinbart.
- Vereinbarung über die Teilung des Nachlasses unter Festsetzung
von Anrechnungswerten
Wer kann einen Erbvertrag abschliessen?
Zur Abschliessung eines Erbvertrages bedarf diejenige Person,
die über ihre Erbschaft verfügt, der Mündigkeit.
Bezüglich dieser Person ist jede Stellvertretung (gesetzliche
oder gewillkürte) ausgeschlossen.
Wie kann ich den Erbvertrag aufheben oder abändern?
Im Unterschied zum Testament kann der Erbvertrag grundsätzlich
nicht einseitig aufgehoben werden.
Die Aufhebung bedarf der schriftlichen Vereinbarung aller Vertragsschliessenden
(Art.
512 ff. ZGB). Eine Abänderung muss wiederum in einem
Erbvertrag vereinbart werden.
Welche Verfügungen können nicht im Erbvertrag
vereinbart werden?
Grundsätzlich sind alle Verfügungen möglich, die
in einem Testament zulässig sind (vgl. Verfügungen im Testament). Die Einsetzung
eines Willensvollstreckers (Art.
517 ZGB) kann jedoch nur in einer
letztwilligen Verfügung (Testament) erfolgen.
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