|
Es gibt folgende Arten von Beglaubigungen, die Ihnen Ihr Notariat
gerne ausstellt:
- Beglaubigungen von Unterschriften
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit
einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument
bestätigt. Die Unterschriften sind entweder beim Notariat
zu leisten oder beim Notariat zu anerkennen. Die Beglaubigung
sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes
aus, z.B. ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden
ist oder nicht. Dies im Unterschied zu der öffentlichen
Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.
Unterzeichnen Sie Ihr Dokument im Namen einer im Handelsregister
(www.hrazh.ch)
eingetragenen Gesellschaft (AG, GmbH, Genossenschaft etc.) können
wir auf Wunsch auch Ihre Zeichnungsberechtigung in der Beglaubigung
gegen eine zusätzliche Gebühr bestätigen. Betrifft
die Beglaubigung eine Gesellschaft mit Sitz ausserhalb des Kantons
Zürich, haben Sie uns dazu einen aktuellen Original-Handelsregisterauszug
vorzulegen.
Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen
will, hat persönlich beim Notariat vorzusprechen und sich
mit einem der folgenden Ausweispapiere auszuweisen:
- Pass
- Identitätskarte
- Ausländerausweis
(Führerausweis genügt nicht)
Vergessen Sie nicht, das Dokument, auf welchem die Beglaubigung
angebracht werden soll, mitzunehmen.
Auf allen Notariaten im Kanton Zürich werden die Beglaubigungen
auch in französischer, italienischer und englischer Sprache
erstellt. Einige Notariate verfügen über weitere
Fremdsprachenkenntnisse. Erkundigen Sie sich vorgängig
bei Ihrem Notariat.
- Beglaubigungen von Kopien
Gerne erstellen wir für Sie eine Kopie eines uns vorgelegten
Original-Dokumentes und bestätigen
die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien
eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden.
Bitte bringen Sie daher nur Original-Dokumente mit.
- Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen,
Fotografien, sowie zur Sicherung des Datums
Weiter bestätigen wir Ihnen die Übereinstimmung von
Abschriften und Auszügen aus Original-Dokumenten, die Identität
von Personen auf Fotografien und nehmen die Sicherung des Datums
auf einem uns vorgelegten Dokument vor.
Wer erstellt eine Beglaubigung?
Beglaubigungen können auf jedem Notariat im Kanton Zürich
während der offiziellen Büroöffnungszeit ohne Voranmeldung
vorgenommen werden. Nehmen Sie je nach Art der Beglaubigung die
aufgeführten Ausweise, Dokumente und Unterlagen mit.
|
|