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Wie muss ich meine Geldforderung geltend machen?
Ist Ihr Schuldner bereits in Konkurs gefallen, so können
Sie Ihre Forderung während der Eingabefrist
direkt beim Konkursamt anmelden. Sie müssen auch Ihre Eigentumsansprachen
oder Pfandansprüche geltend machen (SchKG
Art. 232).
Beachten Sie bitte, dass Ihre Forderungsanmeldung nebst der Bezeichnung
des Schuldners folgende Angaben enthält:
- Genaue Angaben des Gläubigers (inkl. Telefon- und Faxnummer
sowie Bankverbindung / Einzahlungsschein);
- Kapitalbetrag Ihrer Forderung samt genauem Forderungsgrund
(Belege beilegen!);
- Verzugszinsen bis zur
Konkurseröffnung (5 %) und Betreibungskosten;
- Geltend gemachtes Privileg (SchKG Art. 219);
- Eine allfälige Verrechnung, vgl. die Voraussetzungen gemäss SchKG Art. 213.
Wie muss ich andere Forderungen geltend machen?
Forderungen, welche nicht eine Geldzahlung zum Gegenstande haben,
sind in Geldforderungen umzuwandeln.
Sie müssen nicht ein amtliches Eingabeformular
verwenden, ein Brief genügt (s. auch ausländ.
Forderungen).
Wie melde ich meinen Lohn an?
Für die Eingabe von Lohnforderungen
wollen Sie bitte die separate Vorlage verwenden.
Genauere Angaben zur Eingabe einer Lohnforderung, zur Beantragung von Insolvenzentschädigung und zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern finden Sie hier.
Wie kann ich mein Eigentum zurück
verlangen?
Bei Eigentumsansprachen (SchKG
Art. 242, KOV
Art. 45) wollen Sie bitte den Gegenstand genau bezeichnen,
einen Beweis Ihres Eigentums beilegen und feststellen, weshalb
der Konkursit im Besitz des Gegenstandes ist und ob er ihm weiterhin
überlassen werden kann. Gelieferte Gegenstände gehen
in das Eigentum des Gemeinschuldners über, sofern dies nicht
durch Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister (www.vgbz.ch)
ausgeschlossen wurde.
Muss ich Pfandgegenstände dem Konkursamt
einreichen?
Sollten Sie ein Pfand besitzen,
so müssen Sie dies dem Konkursamt mit Ihrer Forderungsanmeldung
einreichen. Eine eigenständige Verwertung ist nicht zulässig.
Vermietern steht das Retentionsrecht
(OR
Art. 268) zu. Die Pfandgegenstände sind in der Forderungseingabe zu bezeichnen.
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