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Welche Bedeutung hat der Erneuerungsfonds?
Um die Finanzierung grösserer Unterhalts- und/oder Renovationsarbeiten
an der gemeinschaftlichen Baute zu erleichtern, wird meist ein
Erneuerungsfonds (auch Unterhalts- und Erneuerungsfonds genannt)
geäufnet. Beim Kauf einer Stockwerkeinheit sollte die Höhe
des angesparten Anteils am Unterhalts- und Erneuerungsfonds im
Kaufvertrag aufgeführt werden. Zudem ist anzugeben, ob dieser
im Kaufpreis inbegriffen ist oder nicht. Eine Spezifikation des Kaufpreises ist für die Bemessung der Grundsteuern notwendig.
Stockwerkeigentümer-Pfandrecht
Die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft hat für die auf
die letzten drei Jahre entfallenden Beitragsforderungen Anspruch
gegenüber jedem jeweiligen Stockwerkeigentümer auf Errichtung
eines Grundpfandrechtes an dessen Anteil (=mittelbares
gesetzliches Grundpfandrecht). Zudem besteht auch ein Retentionsrecht
an den beweglichen Sachen, die sich in der Stockwerkeinheit befinden.
Grundpfandrecht und Retentionsrecht bestehen sowohl für Beiträge
an die Verwaltungskosten als auch für nicht geleistete Zahlungen
in den Erneuerungsfonds.
Beim Kauf einer Stockwerkeinheit ist es insbesondere wegen des
oben geschilderten gesetzlichen Grundpfandrechtes von Bedeutung,
ob der Verkäufer seine Beiträge an die Stockwerkeigentümergemeinschaft
geleistet hat. Eventuell empfiehlt es sich, von der Stockwerkeigentümer-Verwaltung
eine entsprechende Bestätigung einzuholen.
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