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Wie funktioniert der Kauf / Verkauf eines Grundstückes?
Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss öffentlich
beurkundet werden (Art.
657 Abs. 1 ZGB, Art.
216 Abs. 1 OR). Zusätzlich zum Abschluss des beurkundeten
Kaufvertrages ist für den Erwerb des Grundeigentums die Eintragung
in das Grundbuch erforderlich (Art.
656 Abs. 1 ZGB). Im Kanton Zürich ist für die Beurkundung
von Kaufverträgen und für die Entgegennahme von Grundbuchanmeldungen
dieselbe Amtsstelle zuständig.
Für die Beurkundung benötigen wir von Ihnen zahlreiche
Angaben und Unterlagen. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass
das Grundbuchamt ein Handlungsfähigkeitszeugnis des Käufers
benötigt, sofern dieser nicht bereits Eigentümer im
jeweiligen Grundbuchamtskreis ist.
Durch das Formular Vertragsangaben
können Sie uns die wichtigsten Angaben elektronisch übermitteln. Auf Grund dieser Angaben führen wir Sie im persönlichen Gespräch durch den Vertrag und erstellen Ihnen einen individuellen Vertragsentwurf. Nach dessen Bereinigung kann der Termin für den Vollzug vereinbart werden.
Praxisänderung bei Gesamtüberbauungen
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