Kaufvertrag etc. - Ihr Notariat im Kanton Zürich ist auch Grundbuch- und Konkursamt und Ihr Spezialist für Fragen des Grundeigentums, Ehe- und Erbrechts, in Konkursen und in weiteren Bereichen.
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Begriffe im Glossar:
- Beurkundung öffentliche
- Grundbuchamt
- Grundstück

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Kaufvertrag etc.

Wie funktioniert der Kauf / Verkauf eines Grundstückes?

Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss öffentlich beurkundet werden (Art. 657 Abs. 1 ZGB, Art. 216 Abs. 1 OR). Zusätzlich zum Abschluss des beurkundeten Kaufvertrages ist für den Erwerb des Grundeigentums die Eintragung in das Grundbuch erforderlich (Art. 656 Abs. 1 ZGB). Im Kanton Zürich ist für die Beurkundung von Kaufverträgen und für die Entgegennahme von Grundbuchanmeldungen dieselbe Amtsstelle zuständig.

Für die Beurkundung benötigen wir von Ihnen zahlreiche Angaben und Unterlagen. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass das Grundbuchamt ein Handlungsfähigkeitszeugnis des Käufers benötigt, sofern dieser nicht bereits Eigentümer im jeweiligen Grundbuchamtskreis ist.

Durch das Formular Vertragsangaben können Sie uns die wichtigsten Angaben elektronisch übermitteln. Auf Grund dieser Angaben führen wir Sie im persönlichen Gespräch durch den Vertrag und erstellen Ihnen einen individuellen Vertragsentwurf. Nach dessen Bereinigung kann der Termin für den Vollzug vereinbart werden.

Praxisänderung bei Gesamtüberbauungen

 
© 2012 Notariatsinspektorat des Kantons Zürich (Rechtliche Hinweise) Realized by Mirabit GmbH Stand: 07.12.2010, 23:19 Uhr Top