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Was geschieht mit dem Schuldbrief bei einer Handänderung des verpfändeten
Grundstückes?
- Ablösung
Die Banken schliessen meist mit dem neuen Eigentümer vollständig
neue Verträge ab und begründen somit ein neues Schuldverhältnis,
welches grundpfandrechtlich sichergestellt wird. Dies bedeutet,
die Schuld des Verkäufers wird mit der Eigentumsübertragung
zurückbezahlt und gleichzeitig ein neues Schuldverhältnis
mit dem Käufer begründet. Der Papier-Schuldbrief wird dabei
meist direkt von der Bank des Verkäufers an die Bank des
Käufers gesandt.
Die durch die Hypothekargläubigerin auszustellende Bestätigung
betreffend der Ablösung ist meist im sogenannten "unwiderruflichen
Zahlungsversprechen" enthalten und hat anlässlich
der Eigentumsübertragung vorzuliegen.
- Schuldübernahme
Bei einem Grundstücksverkauf kann im öffentlich zu
beurkundenden Kaufvertrag die Schuldübernahme durch den
Käufer (auf Abrechnung an den Kaufpreis) vereinbart werden.
Von der Übernahme der Schuld durch den Erwerber hat der
Grundbuchverwalter dem Gläubiger Kenntnis zu geben. Der
frühere Schuldner wird frei, wenn der Gläubiger diesem
gegenüber nicht binnen Jahresfrist schriftlich erklärt,
ihn beibehalten (Beibehaltungserklärung)
zu wollen (Art.
845 in Verbindung mit Art.
832 ZGB bzw. Art.
834 ZGB). Die Jahresfrist für die Erklärung des
Gläubigers läuft von der Mitteilung durch das Grundbuchamt
an.
Vergleichen Sie hierzu auch die Erläuterungen zum Kaufvertrag
Was geschieht mit der Hypothekarschuld beim
Tod des Schuldners und Pfandeigentümers?
Sofern
die Erben den Nachlass nicht ausschlagen, gehen sämtliche Rechte
und Pflichten des Erblassers auf sie über. Sie werden Eigentümer
des Grundstückes
und zugleich auch Hypothekarschuldner sowie Solidarschuldner (vgl. Erläuterungen
zur Erbfolge).
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