ObergerichtDas Obergericht des Kantons Zürich ist zur Hauptsache als Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen tätig. Es beurteilt Berufungen, Rekurse und Nichtigkeitsbeschwerden gegen Entscheide der Arbeitsgerichte, Mietgerichte, Bezirksgerichte und Schiedsgerichte sowie der Einzelrichter an den Arbeitsgerichten, Mietgerichten und Bezirksgerichten (vgl. § 38 ff. GVG). Zugleich ist das Obergericht auch Organ der Justizverwaltung, überwacht die gesamte Zivil- und Strafrechtspflege und übt mittel- und unmittelbar die Aufsicht über die Notariate, Grundbuch- und Konkursämter, über die Gemeindeammann- und Betreibungs- sowie Friedensrichterämter aus;
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