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Notar
Der Notar / die Notarin leitet das Amt (Amtsvorsteher/in) und ist befugt
sämtliche durch das Notariat zu erledigenden Dienstleistungen vorzunehmen.
Notar-Stellvertreter
Der Notar-Stellverter / die Notar-Stellvertreterin ist befugt sämtliche
durch das Notariat zu erledigenden Dienstleistungen vorzunehmen.
Notariatsassistent / Notariatsassistentin
Verfügt, gestützt auf eine Fachprüfung, über folgende
durch das Notariatsinspektorat verliehenen Befugnisse (Zeichnungsberechtigungen)
- Im notariellen Bereich:
- Aufnahme von Wechselprotesten
- Beurkundung von Rechtsgeschäften über dingliche und
vormerkbare Rechte an Grundstücken
- meistens ist der Notariatsassistent zudem zur Beglaubigung von
Unterschriften etc. befugt.
- Im Grundbuchbereich:
Anlegung und Führung des Grundbuches (ohne die Abweisung von
Grundbuchanmeldungen und die Unterzeichnung von Schuldbriefen) (oft
wird im Rahmen dieser Tätigkeit die Funktionsbezeichnung Grundbuchsekretär
verwendet).
- Ein Teil der Notariatsassistenten verfügt zudem über folgende
Kompetenzen im Konkursbereich: Aufnahme von Konkursinventaren und
Durchführung von Zwangsversteigerungen (mit Ausnahme der Zwangsversteigerungen
von Grundstücken) (oft wird im Rahmen dieser Tätigkeit die
Funktionsbezeichnung Konkurssekretär
verwendet).
Der Notariatsassistent / die Notariatsassistentin hat eine langjährige
Erfahrung in der Ausübung von Befugnissen im Beurkundungs- und
Grundbuchwesen und kann Konkursverfahren selbständig durchführen.
Notariatssekretär mbA / Notariatsekreterärin
mbA (mbA = mit besonderen Aufgaben)
Angestellte mit einer notariatsbezogenen Grundausbildung (z.B. Notariatslehre)
und zusätzlichen besonderen fachlichen Qualifikationen und Aufgaben,
die gestützt auf eine Fachprüfung über
folgende durch das Notariatsinspektorat verliehene Befugnisse (Zeichnungsberechtigungen)
verfügen:
- Im notariellen Bereich:
- Beurkundung von Rechtsgeschäften über dingliche und vormerkbare
Rechte an Grundstücken
- Aufnahme von Wechselprotesten
- Ein Teil der Notariatssekretär mbA ist berechtigt zur Aufnahme
von Konkursinventaren und zur Durchführung von Zwangsversteigerungen
(mit Ausnahme der Zwangsversteigerungen von Grundstücken) (oft
wird im Rahmen dieser Tätigkeit die Funktionsbezeichnung Konkurssekretär
verwendet).
Verwaltungssekretär(in) mbA
Angestellte ohne notariatsbezogene Grundausbildung, jedoch mit erheblicher
Sachverantwortung in einzelnen Sachgebieten wie zum Beispiel:
- selbständige Kassa- und Rechnungsführung sowie Erstellung
der Budgetübersicht
- Betreuung des Kundenempfanges
- Mitarbeit in Konkursverfahren und/oder Verfahren in Erbschaftssachen
- Mitarbeit in der Nachführung der Grundbucheinrichtung
Notariatssekretär(in)
Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen mit abgeschlossener Notariatslehre
oder gleichwertigem Abschluss.
Notariatsangestellte(r) / Verwaltungsangestellte(r)
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen ohne Notariatslehre.
Notariatslernende
Siehe Informationen zur Notariatslehre.
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